Sachbearbeitung baurechtlicher Verfahren und Bauaufsicht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle (30 Std./Wo.) in der
Sachbearbeitung baurechtlicher Verfahren und Bauaufsicht
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
- Bauaufsichtliche Mängelbearbeitung (einschl. Verwaltungsverfahren, Ordnungsverfügungen)
- Gefahrenstellen
- Verfolgung von Schornsteinfegermängeln einschl. Verwaltungsverfügungen, Ordnungsverfügungen
- Vorbereitung und Unterzeichnung von Baulasten
- Bearbeitung und Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Haushaltsangelegenheiten für den Aufgabenbereich
- Außendienst: Überprüfung von Nachbarschaftsbeschwerden, Schwarzbauten etc.
Ihre persönlichen Voraussetzungen:
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Angestelltenlehrgang I, alternativ eine förderliche abgeschlossene kaufmännisch, rechtlich oder administrativ geprägte Berufsausbildung
- besonders ausgeprägte Kundenfreundlichkeit und sicheres Auftreten in Wort und Schrift
- dienstleistungsorientierter, effizienter Arbeitsstil, Entscheidungs- und Organisationsfähigkeit und kommunikative Fähigkeiten
- hohes Maß an Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
- sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen
- Bereitschaft, Fachkenntnisse ständig zu aktualisieren und zu erweitern
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
Wir bieten Ihnen:
- Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TV
- eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden
- fachspezifische Aus- und Fortbildungen
- Jahressonderzahlung und leistungsorientierte Bezahlung
- eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- betriebliche Altersvorsorge
- bezuschusstes Jobticket im Rahmen des Deutschlandtickets
- verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind erwünscht. Sie werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit sich die Art der Behinderung mit der Beschäftigung vereinbaren lässt.